Bericht des Aufsichtsrats
(nach § 171 Abs. 2 AktG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Geschäftsjahr 2022 lag der Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und seiner Ausschüsse auf der strategischen Ausrichtung des Volkswagen Konzerns. Dazu gehörten auch der Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sowie der Verkauf von 25 % und einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an die Porsche Automobil Holding SE. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtsjahr regelmäßig mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben entsprechend, überwachten und unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung, insbesondere auch in Nachhaltigkeitsfragen. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Turnusmäßig erörterten wir zudem strategische Überlegungen mit dem Vorstand.
Den Informationspflichten, die in der 2018 vom Aufsichtsrat beschlossenen Informationsordnung konkretisiert sind, kam der Vorstand nach. Er unterrichtete uns sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend, insbesondere über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung und der Unternehmenssituation. Dazu gehörten auch die Risikolage und das Risikomanagement. Insofern informierte der Vorstand auch über weitere Verbesserungen des Internen Kontrollsystems sowie des Risiko- und des Compliance-Managementsystems. Zudem erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand fortlaufend Informationen über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen erreichten uns rechtzeitig vor den Sitzungen. Zu festen Terminen erhielten wir darüber hinaus einen detaillierten Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher oder mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab. Insbesondere zu den Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt berichtete der Vorstand ausführlich und zeitnah und erläuterte die ergriffenen Maßnahmen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats traf sich zwischen den Sitzungsterminen zusätzlich regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden zu Gesprächen, in denen sie wichtige aktuelle Themen erörterten. Dazu gehörten unter anderem die Konzernstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement einschließlich der Fragen zu Integrität und Compliance des Volkswagen Konzerns. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte in angemessenem Rahmen mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen sowie in Abstimmung mit dem Vorstand über nicht aufsichtsratsspezifische Themen. Ein Schwerpunkt der Gespräche waren Governance-Themen. Über Gespräche mit Investoren informierte der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsrat im Nachgang.
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2022 zu insgesamt 16 Sitzungen zusammen. Davon wurden acht Sitzungen in Präsenz und acht als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt. In vier Sitzungen behandelte der Aufsichtsrat ausschließlich den Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den Verkauf von 25 % und einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an die Porsche Automobil Holding SE. An diesen Sitzungen nahmen jeweils die Aufsichtsratsmitglieder nicht teil, die angezeigt hatten, dass sie in diesem Zusammenhang einem möglichen Interessenkonflikt unterliegen könnten. Vor diesem Hintergrund belief sich die Präsenzquote (gerechnet für alle Sitzungen des Geschäftsjahrs und für alle jeweils amtierenden Aufsichtsratsmitglieder) auf 85,0 %. Mitglieder des Aufsichtsrats, die aus anderen Gründen als wegen eines möglichen Interessenkonflikts an einer Sitzung nicht teilgenommen haben, konnten sich auf Grundlage der vorbereitenden Unterlagen mit den Gegenständen der Sitzung befassen und grundsätzlich durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen teilnehmen. Besonders eilige Angelegenheiten wurden schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.