Wesentliche Ereignisse
Dieselthematik
Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency – EPA) eine „Notice of Violation“ und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)- Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass bei Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden und dieser Motortyp weltweit in rund elf Millionen Fahrzeugen verbaut worden sei. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer „Notice of Violation“ bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Die sogenannte Dieselthematik hatte ihren Ursprung in einer – nach Rechtsauffassung der Volkswagen AG nur nach US-amerikanischem Recht unzulässigen – Veränderung von Teilen der Software der betreffenden Motorsteuerungseinheiten für das seinerzeit von der Volkswagen AG entwickelte Dieselaggregat EA 189. Diese Softwarefunktion wurde ab 2006 ohne Wissen der Vorstandsebene entwickelt und implementiert. Vorstandsmitglieder hatten bis zum Sommer 2015 keine Kenntnis von der Entwicklung und Implementierung dieser Softwarefunktion erlangt.
Auch gibt es keine Erkenntnisse, dass den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen im Nachgang zur Veröffentlichung der Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ als Ursache der hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei.
Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurden, welche später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines „Defeat Device“ durch Volkswagen gegenüber der EPA und dem California Air Resources Board (CARB) – einer Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien – am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten, Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der „Notice of Violation“ durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen.
Im Geschäftsjahr 2022 waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik Sondereinflüsse in Höhe von 399,1 Mio. € (Vorjahr: 750,8 Mio. €) zu erfassen, die im Wesentlichen im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen sind. Diese resultieren aus zusätzlichen Aufwendungen im Wesentlichen für Rechtsrisiken.
Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik finden sich unter der Angabe „Rechtsstreitigkeiten“.
Kartellrechtliche Untersuchungen
Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durchsuchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts eines unzulässigen Informationsaustauschs im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 durch und übermittelte im November 2014 in diesem Zusammenhang MAN, Scania und den übrigen betroffenen Lkw-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission gegen fünf europäische Lkw-Hersteller Geldbußen. Da MAN die Europäische Kommission als Kronzeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen. Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße von 0,88 Mrd. €. Scania hatte dagegen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt und sich umfassend verteidigt. Das Gericht der Europäischen Union (Gericht erster Instanz) hat die Rechtsmittel von Scania in einem Urteil im Februar 2022 vollinhaltlich abgelehnt. Gegen dieses Urteil legte Scania im April 2022 beim Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel ein. Scania bildete bereits im Jahr 2016 eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mrd. € und erhöhte diese in 2021 auf rund 0,9 Mrd. €.
Darüber hinaus sind Kartellschadensersatzklagen von Kunden eingegangen. Wie in jedem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzklagen folgen. Da sich die meisten Fälle noch in einem frühen Stadium befinden und dadurch eine Bewertung aktuell nicht möglich ist, wurden für diese weder Rückstellungen gebildet noch Eventualverbindlichkeiten angegeben. In anderen Fällen ist eine letztinstanzliche Entscheidung, nach der MAN oder Scania Kartellschadensersatz zahlen müssten, aktuell eher unwahrscheinlich.
Im Juli 2021 hatte die Europäische Kommission gegen die Volkswagen AG, die AUDI AG und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG im Rahmen einer Settlement-Entscheidung ein Gesamtbußgeld in Höhe von rund 502 Mio. € verhängt. Dieser Betrag wurde im Vorjahr als Sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Volkswagen verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln, sodass die Entscheidung 2021 rechtskräftig geworden ist. Der Gegenstand der Entscheidung beschränkt sich inhaltlich auf die Kooperation deutscher Automobilhersteller zu einzelnen technischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung von SCR (Selective Catalytic Reduction)-Systemen für Pkw, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft worden sind. Andere Verhaltensweisen wie Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten und Kunden werden den Herstellern nicht vorgeworfen.
Die Koreanische Wettbewerbsbehörde KFTC analysiert mögliche Verstöße auf der Grundlage des EU-Sachverhalts. Der finale Bericht des zuständigen „Case Handler“ der KFTC ist im November 2021 ergangen. Volkswagen, Audi und Porsche haben darauf erwidert. Im Februar 2023 hat die KFTC eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach eine Bußgeldentscheidung im SCR-Kontext gegen vier Automobilhersteller erlassen werden soll. Danach soll kein Bußgeld gegen die Volkswagen AG verhängt werden und die Porsche AG soll nicht von der Entscheidung betroffen sein. Gegen die AUDI AG hingegen soll danach eine Bußgeldentscheidung im SCR-Kontext erlassen werden. Die Zustellung der finalen Entscheidung der Behörde zusammen mit den Entscheidungsgründen steht noch aus und wird in der ersten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die türkische Wettbewerbsbehörde, die ähnliche Sachverhalte untersucht hat, hat im Januar 2022 ihre finale Entscheidung erlassen und festgestellt, dass angebliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorliegen, die sich aber nicht auf die Türkei ausgewirkt haben, weshalb von der Verhängung von Bußgeldern gegen die deutschen Automobilhersteller abgesehen wurde. Volkswagen, Audi und Porsche prüfen derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln. Die chinesische Wettbewerbsbehörde hat wegen vergleichbaren Sachverhalten Verfahren unter anderem gegen Volkswagen, Audi und Porsche eröffnet und Auskunftsersuchen erlassen.
Russland-Ukraine-Konflikt / Covid-19-Pandemie / Halbleiter-Knappheit
Mit dem Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts im Februar 2022 kam es neben der humanitären Krise weltweit zu Verwerfungen auf den Märkten. Insbesondere auf den Energie- und Rohstoffmärkten kam es zu erheblichen Preissteigerungen und international war ein deutlicher Anstieg der Zins- und Inflationsraten zu verzeichnen.
Zudem verschärften sich in diesem Zusammenhang direkt nach dem Beginn des Konflikts die Engpässe bei der Teileversorgung. Im Volkswagen Konzern war insbesondere die Zulieferung von Kabelsträngen aus der Ukraine betroffen. Volkswagen hat umgehend Maßnahmen ergriffen, diese Lieferengpässe aus der Ukraine zu beheben, so dass derzeit diesbezüglich keine wesentlichen Lieferengpässe zu verzeichnen sind.
Im Zuge des Konflikts wurden darüber hinaus insbesondere von der EU und den USA unterschiedliche Sanktionen gegen Russland verhängt. Die Sanktionen schränken wirtschaftliche Transaktionen mit Russland ein und haben Auswirkungen auf die russischen Gesellschaften beziehungsweise Werke des Volkswagen Konzerns sowie den Absatz von Fahrzeugen nach Russland. Die Sanktionen betreffen auch das Neugeschäft mit Finanzdienstleistungen in Russland und führen zu Werthaltigkeitsrisiken bestehender vermieteter Vermögenswerte und Finanzforderungen. Volkswagen hat vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Konflikts und den daraus resultierenden Folgen entschieden, die Produktion von Fahrzeugen in Russland bis auf weiteres einzustellen. Ebenfalls wurde der Fahrzeugexport nach Russland gestoppt. Ergänzend dazu werden auch bei Lieferung von Ersatzteilen beziehungsweise Bereitstellung von technischen Informationen die jeweiligen Sanktionsvorgaben eingehalten. Darüber hinaus hat Russland selbst in seiner Rolle als Energie-Exporteur Gaslieferungen nach Europa eingeschränkt. Der daraus resultierende Anstieg der Rohstoffpreise und weiter verschärfte Versorgungsengpässe erhöhen die Gefahr einer anhaltend hohen Inflation.
Die russische Teilmobilmachung am 21. September 2022 sowie die darauf folgenden weiteren Verschärfungen der Sanktionen führten zu einer angepassten Risikoeinschätzung in Bezug auf die Situation in Russland im dritten Quartal und die mögliche weitere Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Konzerns in Russland.
Im vierten Quartal zeichnete sich keine Entspannung des Russland-Ukraine-Konfliktes ab. Daher konkretisierte sich im Volkswagen Konzern die Einstellung der geschäftlichen Tätigkeiten in Russland. In diesem Zusammenhang wurden einzelne Gesellschaften bereits veräußert beziehungsweise weitere Verkaufsverhandlungen gestartet (siehe hierzu auch Angabe „IFRS 5 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“). Insgesamt wurden im Geschäftsjahr umfassende Wertberichtigungen auf Vermögenswerte von Produktionsstätten und Finanzdienstleistungsgesellschaften sowie Risikovorsorgen insbesondere für erwartete externe Aufwendungen aus der Einstellung der Tätigkeiten in Russland vorgenommen.
Insgesamt wurde im Geschäftsjahr durch die unmittelbaren Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts ein Aufwand von rund 2 Mrd. € erfasst, welcher in den Kosten der Umsatzerlöse sowie im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen wird. Dies belastete den Konzernbereich Automobile in Höhe von 1,5 Mrd. € und den Konzernbereich Finanzdienstleistungen in Höhe von 0,5 Mrd. €.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Inflationsraten unterlagen auch die bei den Werthaltigkeitstests verwendeten Kapitalkosten (WACC) für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einer starken Veränderung. Diesbezüglich wird auf die Angabe „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ verwiesen.
Darüber hinaus waren durch die Turbulenzen auf den Rohstoff- und Kapitalmärkten vor allem aus den Fair Value Bewertungen und Realisierungen von Derivaten außerhalb des Hedge Accountings (insbesondere Rohstoff-, Währungs- und Zinssicherungen) Erträge in Höhe von insgesamt 3,7 Mrd. € innerhalb des Sonstigen betrieblichen Ergebnisses zu erfassen.
Im Verlauf des Jahres 2022 wurden die restriktiven Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 in vielen Ländern weitestgehend aufgehoben. Positiv wirkten die Fortschritte bei der Verabreichung von Impfstoffen an die Bevölkerung, während das Auftreten der neuen Virusvariante Omikron und deren Subvarianten national wieder zu stark steigenden Infektionszahlen mit meist milderen Krankheitsverläufen, aber erhöhten Krankenständen führte. Insbesondere in China kam es im Laufe des Jahres 2022 infolge von lokalen Infektionsausbrüchen im Rahmen der dort verfolgten Null-Covid-Strategie zu strikten Einschränkungen und daraus resultierenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sowie Störungen in den internationalen Lieferketten. Die Abkehr von dieser Strategie führte zum Jahresende in China zu einer hohen Dynamik im Infektionsgeschehen.
Neben der Unsicherheit und den weltweit ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie führten anhaltende Versorgungsengpässe bei Halbleitern und die daraus resultierende eingeschränkte Verfügbarkeit von Konzernmodellen mit regionalen Unterschieden dazu, dass die Nachfrage nicht ausreichend bedient werden konnte.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen im Konzernlagebericht 2022, insbesondere in den Kapiteln Geschäftsverlauf, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, Prognosebericht sowie Risiko- und Chancenbericht.
Wesentliche Transaktionen des laufenden Geschäftsjahres
Börsengang der Porsche AG
Im Rahmen des Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Porsche AG), konnten am 28. September 2022 insgesamt 113.875.000 Vorzugsaktien der Porsche AG zu einem Platzierungspreis von 82,50 € je Vorzugsaktie und damit zu einem Wert von insgesamt rund 9,4 Mrd. € erfolgreich bei Investoren platziert werden – einschließlich 14.853.260 Vorzugsaktien, um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken. Die auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Stückaktien ohne Nennbetrag stammen aus dem Bestand der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart – einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Volkswagen AG. Die gesamte Anzahl der im Rahmen des Börsengangs angebotenen Vorzugsaktien entsprach bis zu 25 % des Vorzugsaktienkapitals der Porsche AG (inklusive Mehrzuteilungen). Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Porsche AG werden seit dem 29. September 2022 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Bis zur vorzeitigen Beendigung der Stabilisierungsperiode am 11. Oktober 2022 wurden insgesamt 3.794.199 Vorzugsaktien wieder am Markt zurückgekauft. Der Free-Float der Vorzugsaktien beträgt damit nach Beendigung der Stabilisierungsperiode 24,2 % und umfasst 110.080.801 Vorzugsaktien.
Zusätzlich hat Volkswagen im Zusammenhang mit dem Börsengang eine Beteiligung von 25 % der Porsche AG Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie an die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), veräußert. Als Gegenleistung hat sich die Porsche SE verpflichtet, einen Kaufpreis von rund 10,1 Mrd. € an Volkswagen zu zahlen; dieser Kaufpreis beinhaltet eine Prämie von 7,5 % auf den Platzierungspreis der Vorzugsaktien je Aktie. Der Vollzug des Erwerbs der Stammaktien erfolgt in zwei Tranchen zu 79.712.501 bzw. 34.162.500 Aktien.
Das Eigenkapital des Volkswagen Konzerns hat sich durch die Transaktionen nach Berücksichtigung von direkt mit dem Eigenkapital verrechneten Bankprovisionen und -gebühren von 0,1 Mrd. € um 19,1 Mrd. € erfolgsneutral erhöht, wovon 10,8 Mrd. € als Anteile von Minderheiten ausgewiesen werden. Der Mittelzufluss für die Vorzugsaktien sowie die erste Tranche der Stammaktien ist zu Beginn des vierten Quartals 2022 erfolgt.
Aufgrund des Beschlusses auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 16. Dezember 2022 bestand die Verpflichtung zur Zahlung der um 19,06 € je Stamm- und Vorzugsaktie erhöhten Dividende („Sonderdividende“), was zu einer Gesamtverpflichtung gegenüber den Anteilseignern der Volkswagen AG in Höhe von 9,6 Mrd. € führte. Hierfür wurde zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Aufrechnung eine entsprechende Verbindlichkeit erfasst. Der Mittelabfluss war für den 9. Januar 2023 terminiert und ist an diesem Tag erfolgt.
Die Volkswagen AG und die Porsche SE haben sich auf eine Aufrechnung der Verpflichtung gegenüber der Porsche SE auf Zahlung der Sonderdividende mit dem Anspruch der Volkswagen AG auf die Zahlung des noch ausstehenden Kaufpreises für die zweite Tranche der Stammaktien geeinigt. Die Kaufpreisforderung der zweiten Tranche in Höhe von 3,0 Mrd. € und die Dividendenverbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mrd. € werden daher im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 saldiert ausgewiesen. Mit der Zahlung der Sonderdividende am 9. Januar 2023 wurde die Aufrechnung vollzogen.
Die Beschäftigten der Volkswagen AG und der Volkswagen Sachsen GmbH sollen über eine Einmalzahlung von bis zu 2.000 € pro Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg der Platzierung der Vorzugsaktien und der Veräußerung der Stammaktien an der Porsche AG partizipieren. Hierfür wurde zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 0,3 Mrd. € erfasst. Am 17. Oktober 2022 haben Vorstand und Betriebsrat der Porsche AG eine Sonderzahlung an die Mitarbeiter zum erfolgreichen Börsengang kommuniziert, welche im vierten Quartal 2022 aufwandswirksam in Höhe von 0,2 Mrd. € erfasst und ausgezahlt wurde.
Insgesamt beträgt der Bonus an Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG im Volkswagen Konzern zum Bilanzstichtag 0,5 Mrd. €.
Erwerb Europcar
Volkswagen hatte 2021 mit dem Finanzinvestor Attestor Limited und der Pon Holdings B.V. ein gemeinsames öffentliches Übernahmeangebot auf die Anteile an der Europcar Mobility Group S.A. Paris/Frankreich (Europcar) über die Konsortialgesellschaft Green Mobility Holding S.A. (GMH) mit Sitz in Strassen/Luxembourg abgegeben. Ende Mai 2022 erfolgte die letzte kartellrechtliche Freigabe durch die EU-Kommission. Innerhalb einer verlängerten Angebotsfrist gab die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde den Europcar-Aktionären die Möglichkeit, ihre Aktien der Konsortialgesellschaft anzudienen. Insgesamt nahmen 93,6 % der Europcar-Aktionäre das Angebot an. Das Konsortium hat Mitte Juni 2022 gemeinsam die Beherrschung über Europcar übernommen. Da die Annahmequote über 90 % lag, wurde im Juli 2022 ein Squeeze-out Verfahren für die noch verbleibenden Europcar-Aktien eingeleitet und ein Delisting vorgenommen. Seit 13. Juli 2022 hält die Konsortialgesellschaft 100 % der Europcar-Anteile. Der Kaufpreis liegt bei 51 Cent je Europcar-Aktie.
Ende Juni 2022 wurde der gesamte auf Volkswagen entfallende Kaufpreisanteil in Höhe von 1,7 Mrd. € in die GMH eingelegt. Die Gesellschaft, an der Volkswagen 66 % der Anteile hält, wird im Volkswagen Konzernabschluss aufgrund der vertraglich vereinbarten gemeinsamen Beherrschung nach der Equity-Methode bilanziert. Zudem ist Volkswagen Stillhalter von Put-Optionen der anderen Konsortialgesellschafter und die anderen Gesellschafter haben Volkswagen Call-Optionen auf ihre Anteile an der Konsortialgesellschaft eingeräumt. Die Optionen mit Attestor wurden im Dezember 2022 langfristig verlängert. Aus der Bewertung der Optionen ergab sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 325 Mio. €, der im Finanzergebnis erfasst wurde.
Mit dem Abschluss der Europcar-Transaktion hat Volkswagen im Rahmen der Konzerninitiative Mobility Solutions der NEW AUTO-Strategie einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Mit Hilfe dieser Transaktion will sich der Volkswagen Konzern einen bedeutenden Anteil am weltweiten Markt für Mobilitätsdienste sichern. Die Europcar Mobility Group soll dabei ein Eckpfeiler für die von Volkswagen geplante Mobilitätsplattform werden.
Argo AI
Volkswagen hat im dritten Quartal 2022 die strategische Entscheidung getroffen, zur Entwicklung autonomen Fahrens nicht weiter in Argo AI, LLC Pittsburgh/USA (Argo AI) zu investieren. Da Argo AI zuvor nicht in der Lage war, neue Investoren zu gewinnen, wurde die Beteiligung in Ermangelung zu erwartender Rückflüsse vollständig wertberichtigt. Hieraus resultierte im Geschäftsjahr 2022 ein Aufwand von 1,9 Mrd. €, der im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen wird. Es ist geplant, dass Argo AI abgewickelt wird. Hierfür hat Volkswagen im Januar 2023 50 Mio. USD in Argo AI eingelegt. Darüber hinaus befindet sich Volkswagen in Verhandlung zur Übernahme von Personal und Vermögenswerten der Argo AI.
Wesentliche Transaktionen des Vorjahres
Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE
Am 29. Juni 2021 wurde die Verschmelzung von MAN SE mit TRATON SE auf der Hauptversammlung der MAN SE beschlossen. Mit Beschlussfassung der Verschmelzung wurde auch das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MAN SE auf TRATON SE gegen die Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchgeführt (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). In diesem Zusammenhang war der Barwert des gewährten Andienungsrechts von rund 587 Mio. € erfolgsneutral als kurzfristige Verbindlichkeit zu erfassen. Entsprechend reduzierten sich die Minderheitenanteile am Eigenkapital des Volkswagen Konzerns sowie die Gewinnrücklagen und Übrige Rücklagen der Aktionäre der Volkswagen AG.
Am 31. August 2021 ist die Eintragung der Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE in die Handelsregister der MAN SE und TRATON SE erfolgt. Mit Eintragung in das Handelsregister wurde der Squeeze-out rechtswirksam. Im Anschluss erfolgte am 3. September 2021 die Auszahlung der Barabfindung in Höhe von 70,68 € je Stamm- und Vorzugsaktie an die MAN SE Minderheitsaktionäre. Damit wurde der MAN SE Squeeze-out abgeschlossen. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch ein gerichtliches Spruchverfahren, das von im Squeeze-out abgefundenen Minderheitsaktionären initiiert wurde, überprüft.
Investition in Northvolt AB
Mitte Juni 2021 hatten sich Volkswagen und der schwedische Batteriezellhersteller Northvolt AB, Stockholm/Schweden (Northvolt AB) darauf geeinigt, die Produktion von Volkswagen Premium-Zellen im schwedischen Skellefteå zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang hatte Volkswagen an einer Finanzierungsrunde von Northvolt AB beteiligungsproportional teilgenommen und weitere 650 Mio. USD investiert. Außerdem hatte Volkswagen sein bestehendes Wandeldarlehen um weitere 190 Mio. € ausgereicht und diesen Teil des Wandeldarlehens zeitgleich in Vorzugsanteile gewandelt. Die Beteiligungsquote von Volkswagen an Northvolt AB stieg damit auf 23,6 %. Aufgrund vorteilhafter Konditionen bei Wandlung resultierte im Vorjahr aus der Bewertung des gewandelten Darlehens ein nicht zahlungswirksamer Ertrag in Höhe von 62 Mio. €. Im Ergebnis stieg damit der Buchwert der Beteiligung an Northvolt AB um 796 Mio. €. Ausgereicht bleibt noch ein Wandeldarlehen in Höhe von 240 Mio. €.
Gründung der Bugatti Rimac d.o.o.
In 2021 hatten der Volkswagen Konzern und Rimac Automobili d.o.o., Sveta Nedelja/Kroatien (Rimac) die Bugatti Rimac d.o.o. mit Hauptsitz in Sveta Nedelja gegründet. Volkswagen hatte dabei seine vollkonsolidierten Tochtergesellschaften Bugatti Automobiles S.A.S, Molsheim/Frankreich und zunächst 51 % der Bugatti International S.A., Strassen/Luxemburg eingebracht. Aus der Einbringung ergab sich im Vorjahr unter Berücksichtigung einer anteiligen Ergebniseliminierung ein nicht liquiditätswirksamer Ertrag im Sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe von 124 Mio. €. An dem Unternehmen halten Rimac 55 % und Volkswagen über die Porsche AG 45 % der Anteile. Außerdem ist Porsche mit 22 % direkt an Rimac beteiligt. Beide Beteiligungen werden im Konzernabschluss unter den At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen.
Zunächst wird Bugatti Rimac d.o.o. mit dem Bugatti Chiron und dem Rimac Nevera zwei Hypercar-Modelle produzieren. Für die weitere Zukunft ist angedacht, dass ein gemeinsames Produktportfolio unter dem Markennamen Bugatti mit dem Ziel der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs elektrisch betriebener Luxus-Hypersportwagen das Kernstück von Bugatti Rimac d.o.o. sein soll.
Beteiligung an der Gotion High-Tech Co., Ltd.
Zur Ausweitung der Batterie-Kompetenz hatte sich Volkswagen in 2021 über die Volkswagen (China) Investment Co. Ltd. an der Gotion High-Tech Co., Ltd., Hefei/China (Gotion) beteiligt und ist damit der größte Anteilseigner des chinesischen Batterielieferanten. Der Konzern hat hierfür im Vorjahr insgesamt 1,2 Mrd. € investiert. Die Beteiligung wird nach der Equity-Methode bilanziert.
Erwerb Navistar
Am 1. Juli 2021 hat eine Gesellschaft der TRATON GROUP alle ausstehenden Anteile des US-amerikanischen Nutzfahrzeugherstellers Navistar International Corporation (Navistar) mit Sitz in Lisle, Illinois/USA erworben. Der mit Zahlungsmitteln gezahlte Kaufpreis betrug 3.118 Mio. € (3.700 Mio. USD). TRATON SE hält mittelbar 100 % der Anteile an der bis zum 30. Juni 2021 bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung (Anteil von 16,7 %) an der Navistar International Corporation. Der Handel der Navistar-Aktie an der New Yorker Börse wurde eingestellt.
Der zum 31. Dezember 2021 aus dem Erwerb ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 2.783 Mio. € bildete die aus der Tätigkeit mit Navistar entstehenden Synergien insbesondere durch den Ausbau der Marktanteile, im Einkauf, bei den Produktionskosten, durch Modularisierung und Verwendung gemeinsamer Komponenten sowie im Bereich Forschung und Entwicklung ab.
Der Fair Value des Eigenkapitalanteils an Navistar, den die TRATON GROUP unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt gehalten hat, wurde auf Basis des Börsenkurses von 44,50 USD/Aktie zum Erwerbszeitpunkt ermittelt, und betrug 624 Mio. €. Aus der Neubewertung dieses Eigenkapitalanteils ergab sich in 2021 ein Ertrag von 219 Mio. €. Darüber hinaus wurden aufgrund der im Rahmen der Erstkonsolidierung von Navistar erfolgten Ausbuchung des At Equity Anteils zuvor im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, was im Vorjahr zu einem Aufwand von 37 Mio. € geführt hat. In Summe resultierte hieraus im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von 182 Mio. €, der im Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen wurde. Die sich daraus im Vorjahr ergebene vorläufige Verteilung des Kaufpreises auf die übernommenen Vermögenswerte und Schulden wird im Folgenden dargestellt:
Mio. € |
|
Vorläufige |
---|---|---|
|
|
|
Übertragene Gegenleistung |
|
|
Zahlungsmittel |
|
3.118 |
Abwicklung vorher bestehender Beziehungen |
|
126 |
Austausch anteilsbasierter Vergütungsprämien |
|
22 |
Summe |
|
3.266 |
Mio. € |
|
Vorläufige |
---|---|---|
|
|
|
Übernommenes Nettovermögen |
|
|
Immaterielle Vermögenswerte |
|
3.542 |
davon Kundenbeziehungen |
|
2.163 |
davon Markennamen |
|
736 |
Sachanlagen |
|
917 |
Vermietete Vermögenswerte |
|
316 |
Sonstige Beteiligungen |
|
621 |
Langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte |
|
369 |
Vorräte |
|
1.045 |
Kurzfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte |
|
1.732 |
Flüssige Mittel |
|
565 |
Aktive latente Steuern |
|
600 |
Summe Vermögenswerte |
|
9.709 |
|
|
|
Langfristige Finanzschulden |
|
509 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
|
1.066 |
Passive latente Steuern |
|
114 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
|
695 |
Kurzfristige Finanzschulden |
|
3.322 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
|
2.894 |
Summe Schulden |
|
8.599 |
Saldo übernommenes Nettovermögen |
|
1.109 |
Mio. € |
|
Ermittlung des vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwertes |
---|---|---|
|
|
|
Übertragene Gegenleistung |
|
3.266 |
Anteile von Minderheiten |
|
3 |
Fair Value zuvor gehaltener Kapitalanteile |
|
624 |
abzüglich |
|
|
Übernommenes Nettovermögen |
|
1.109 |
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
2.783 |
Der in der Übertragenen Gegenleistung enthaltene Betrag für die Abwicklung vorher bestehender Beziehungen in Höhe von 126 Mio. € entsprach in 2021 dem Fair Value der im Volkswagen Konzern zum Erwerbszeitpunkt bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Navistar. Der Fair Value einer Forderung der MAN Truck & Bus gegenüber Navistar aus der Kündigung eines Entwicklungsprojektes überstieg dabei den bisher bilanzierten Buchwert um 12 Mio €. Der Unterschiedsbetrag wurde in 2021 erfolgswirksam in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die Forderungen und finanziellen Vermögenswerte enthielten folgende Gruppen von Forderungen, für die der Bruttobetrag vom Fair Value in 2021 abwich:
Mio. € |
|
Bruttobetrag |
|
Voraussichtlich uneinbringlicher Betrag |
---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
Forderungen Finanzierungsgeschäft |
|
924 |
|
15 |
Leasingforderungen |
|
201 |
|
36 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
501 |
|
15 |
Sonstige Forderungen |
|
512 |
|
1 |
Die bis 31. Dezember 2021 angefallenen Transaktionskosten für die Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses wurden in Höhe von 34 Mio. € in den Verwaltungskosten erfasst.
Durch die Einbeziehung von Navistar zum 1. Juli 2021 erhöhte sich der Umsatz des Volkswagen Konzerns zum 31. Dezember 2021 um 3.494 Mio. € und das Ergebnis nach Steuern unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven verringerte sich um 217 Mio. €.
Wäre Navistar schon seit 1. Januar 2021 vollkonsolidiert in den Volkswagen Konzernabschluss einbezogen worden, hätte der zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Konzernumsatz nach Konsolidierung 253.802 Mio. € betragen und das ausgewiesene Ergebnis nach Steuern wäre mit 14.942 Mio. € um 526 Mio. € niedriger ausgefallen.
Auf Grund der Größe der Transaktion konnten die internen Prüfungen der der Kaufpreisallokation zugrunde liegenden Informationen erst im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossen werden. Aus der Aktualisierung der Kaufpreisallokation ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.