Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK im Volkswagen Konzern war ein Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung am 11. November 2022. Wir diskutierten eingehend die Vorgaben und gaben zusammen mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK ab.
Die gemeinsamen Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html dauerhaft zugänglich. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK finden Sie in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung.
Der Prüfungsausschuss hat mit dem Vorstand im Jahr 2020 ein geeignetes Verfahren zur laufenden Überwachung von Geschäften mit nahestehenden Personen (der Related Party Transactions) des Volkswagen Konzerns abgestimmt. Als Teil dieses Verfahrens stellt der Vorstand sicher, dass Geschäfte mit nahestehenden Personen generell marktüblich sind, indem er den sogenannten „Best-Price“-Grundsatz verfolgt. Zudem wird für alle Geschäfte mit den einzelnen nahestehenden Personen jeweils analysiert, ob sie insgesamt die für Pflichten nach den Regelungen zu Related Party Transactions maßgebliche Schwelle von 1,5 % der Summe aus dem Anlage- und Umlaufvermögen des Volkswagen Konzerns übersteigen. Zusätzlich meldet das Beschaffungswesen sämtliche Geschäfte, bei denen das Vertragsvolumen den Betrag von einer Milliarde Euro übersteigt; in solchen Fällen wird dann gesondert geprüft, ob der Vertragspartner eine nahestehende Person im Sinn der Regeln zu Related Party Transactions ist. Der Prüfungsausschuss überwacht das Vorgehen des Vorstands fortlaufend. Dazu beauftragte der Prüfungsausschuss zuletzt im November 2022 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), im Rahmen von Stichprobenkontrollen zu prüfen, mit welchen nahestehenden Personen die Volkswagen AG oder andere Unternehmen des Volkswagen Konzerns Geschäfte tätigen, deren wirtschaftlicher Wert im Geschäftsjahr 2022 insgesamt jeweils die für Pflichten nach den Regelungen zu Related Party Transactions maßgebliche Schwelle von 1,5 % der Summe aus dem Anlage- und Umlaufvermögen des Volkswagen Konzerns übersteigt. Wenn und soweit die maßgebliche Schwelle durch den wirtschaftlichen Wert der getätigten Geschäfte mit nahestehenden Personen überschritten wurde, wurden diese Geschäfte auch darauf geprüft, ob sie im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen getätigt wurden. Am 5. September 2022 stimmte der Aufsichtsrat nach Maßgabe der Regelungen zu Related Party Transactions dem Abschluss des Aktienkaufvertrags zwischen der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE über den Verkauf von 25 % und einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an die Porsche Automobil Holding SE zu. Der Aktienkaufvertrag wurde am 18. September 2022 abgeschlossen und nach Maßgabe der Regelungen zu Related Party Transactions veröffentlicht. Weitere Veröffentlichungen und Zustimmungsentscheidungen des Aufsichtsrats zu Related Party Transactions waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.