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24 Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterlegt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Grundkapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06 € höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 besteht bis zum 13. Mai 2024 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von bis zu 179 Mio. €.

Das Gezeichnete Kapital setzt sich zusammen aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien (Vorjahr: 295.089.818) und 206.205.445 nennwertlosen Vorzugsaktien (Vorjahr: 206.205.445) und beträgt 1.283.315.873 € (Vorjahr: 1.283.315.873 €).

Die Kapitalrücklage setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 14.225 Mio. € (Vorjahr: 14.225 Mio. €) aus Kapitalerhöhungen, dem Aufgeld aus der Begebung von Optionsanleihen von 219 Mio. € sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio. € aufgrund der 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen. Es wurden keine Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen.

DIVIDENDEN UND DIVIDENDENVORSCHLAG

Die Dividendenausschüttung der Volkswagen AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Volkswagen AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der Volkswagen AG ist nach Einstellung von 6.230 Mio. € in die Gewinnrücklagen ein Bilanzgewinn von 12.021 Mio. € ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von insgesamt 4.374 Mio. €, das bedeutet 8,70 € je Stammaktie und 8,76 € je Vorzugsaktie, auszuschütten. Erst mit Beschluss der Hauptversammlung entsteht den Aktionären ein Anspruch. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 7.647 Mio. € wird auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, hieraus weitere 7.645 Mio. € in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde zunächst gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 12. Mai 2022 eine Dividende in Höhe von 7,50 € je Stammaktie und 7,56 € je Vorzugsaktie ausgeschüttet. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 16. Dezember 2022 wurde im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG eine Anpassung des regulären Dividendenbeschlusses in Form einer Dividendenerhöhung um 19,06 € je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen (siehe Angabe „Wesentliche Ereignisse“).

Die Dividendenausschüttungen in den Anteilen von Minderheiten in Höhe von 257 Mio. € enthalten auch die Dividenden (225 Mio. €), die sich aus den vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG ergeben, die aber erst im Jahr 2023 nach der Hauptversammlung der Porsche AG ausgezahlt werden. Für weitere Erläuterungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG siehe Angabe „Wesentliche Ereignisse“.

HYBRIDKAPITAL

Im Februar 2022 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam/Niederlande, (Emittentin) im Jahr 2015 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit: 7 Jahre) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1.100 Mio. € gekündigt. Mit Kündigung der Anleihe war diese nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren und kürzte das Eigenkapital und die Nettoliquidität des Volkswagen Konzerns entsprechend. Die Rückzahlung der Hybridanleihe ist am 21. März 2022 erfolgt.

Die Volkswagen AG verzeichnete aus dem am 28. März 2022 begebenen Hybridkapital einen Zugang von liquiden Mitteln in Höhe von 2.250 Mio. € abzüglich Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 11 Mio. €. Hinzu kamen zahlungsunwirksame Effekte aus der Abgrenzung von Steuern in Höhe von 3 Mio. €. Das Hybridkapital ist als gewährtes Eigenkapital zu klassifizieren.

Im November 2022 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam/Niederlande, (Emittentin) im Jahr 2017 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit: 5,5 Jahre) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1.500 Mio. € gekündigt. Mit Kündigung der Anleihe war diese nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren und kürzte das Eigenkapital und die Nettoliquidität des Volkswagen Konzerns entsprechend. Die Rückzahlung der Hybridanleihe ist am 14. Dezember 2022 erfolgt.

Eine Thesaurierung der Zinsen ist in Abhängigkeit einer Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Volkswagen AG möglich. Nach IAS 32 sind diese Hybridanleihen vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde vermindert um ein Disagio sowie die Kapitalbeschaffungskosten und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden direkt im Eigenkapital erfasst. Erst mit Kündigung sind diese Hybridanleihen nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren.

ANTEILE VON MINDERHEITEN AM EIGENKAPITAL

Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Anteil von Minderheiten 12.950 Mio. € (Vorjahr: 1.705 Mio. €). Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen auf den Porsche AG Konzern (siehe Angabe „Wesentliche Ereignisse“) sowie die TRATON GROUP.

Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste finanzielle Informationen des Porsche AG Konzerns inklusive des fortgeführten Geschäfts- oder Firmenwertes und der Zeitwertanpassungen, die zum Erwerbszeitpunkt ermittelt wurden:

Mio. €

 

2022

 

 

 

Anteil von Minderheiten in %1

 

24,58

Anteile von Minderheiten

 

11.028

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

60.383

Kurzfristige Vermögenswerte

 

20.186

Langfristige Schulden

 

18.254

Kurzfristige Schulden

 

16.613

 

 

 

Umsatzerlöse

 

37.630

Ergebnis nach Steuern2

 

4.924

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

 

1.947

Dividendenausschüttung an Minderheiten

 

6

 

 

 

Brutto-Cashflow

 

8.271

Veränderung Working Capital

 

−1.156

Cashflow laufendes Geschäft

 

7.114

Investitionstätigkeit laufendes Geschäft

 

−4.103

Netto-Cashflow

 

3.011

1

Der Prozentsatz enthält nur die direkten Anteile von Minderheiten.

2

Hiervon sind im Rahmen des im Geschäftsjahr 2022 auslaufenden BGAV rund 4 Mrd. € zur Ausschüttung an die Porsche Holding Stuttgart GmbH vorgesehen. Dies wurde im Rahmen des Börsengangs der Porsche AG bereits publiziert.

Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste finanzielle Informationen der TRATON GROUP inklusive des fortgeführten Geschäfts- oder Firmenwertes und der Zeitwertanpassungen, die zum Erwerbszeitpunkt ermittelt wurden:

Mio. €

 

2022

 

2021

 

 

 

 

 

Anteil von Minderheiten in %1

 

10,28

 

10,28

Anteile von Minderheiten

 

1.442

 

1.270

 

 

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

40.333

 

40.099

Kurzfristige Vermögenswerte

 

19.108

 

16.232

Langfristige Schulden

 

21.682

 

22.272

Kurzfristige Schulden

 

22.636

 

19.829

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

40.335

 

30.620

Ergebnis nach Steuern

 

1.136

 

466

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

 

10

 

469

Dividendenausschüttung an Minderheiten

 

26

 

23

 

 

 

 

 

Brutto-Cashflow

 

4.042

 

2.704

Veränderung Working Capital

 

−4.702

 

−1.170

Cashflow laufendes Geschäft

 

−660

 

1.534

Investitionstätigkeit laufendes Geschäft

 

−1.916

 

−4.406

Netto-Cashflow

 

−2.576

 

−2.873

1

Der Prozentsatz enthält nur die direkten Anteile von Minderheiten.

Hybridanleihe
Die von Volkswagen begebenen Hybridanleihen werden vollständig dem Eigenkapital zugerechnet. Während der unbegrenzten Laufzeit stehen der Emittentin zu bestimmten Terminen Kündigungsrechte zu. Die Zinsausstattung ist bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fixiert und variiert später nach Maßgabe der Anleihebedingungen.