Anhang

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10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

Mio. €

 

2022

 

2021

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

1.180

 

1.230

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

4.082

 

3.382

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

5.262

 

4.612

davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+)

 

666

 

310

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland

 

3.323

 

1.072

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland

 

−2.377

 

−986

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+)

 

946

 

86

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

6.208

 

4.698

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2022 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %).

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 % und 46 % (Vorjahr: 0 % und 50 %). Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2022 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 1.013 Mio. € (Vorjahr: 700 Mio. €).

Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

 

DAVON NICHT NUTZBARE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

Mio. €

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge

 

13.178

 

16.934

 

4.512

 

4.374

Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre

 

3.556

 

2.747

 

1.199

 

1.595

Verfallbar in mehr als 10 Jahren

 

11.002

 

11.760

 

1.335

 

7.057

Gesamt

 

27.736

 

31.441

 

7.045

 

13.026

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 139 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 1.687 Mio. € (Vorjahr: 305 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 70 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 34 Mio. € (Vorjahr: 381 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 493 Mio. € (Vorjahr: 578 Mio. €).

In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 2.262 Mio. € (Vorjahr: 2.157 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 159 Mio. € (Vorjahr: 208 Mio. €).

In Höhe von 265 Mio. € (Vorjahr: 200 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 31 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €).

Latente Steueransprüche in Höhe von 1.731 Mio. € (Vorjahr: 12.044 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert worden waren, in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

In Höhe von insgesamt 2.279 Mio. € (Vorjahr: 7.281 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen – 6 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Geschäftsjahr 2022 wurden latente Steuererträge auf direkt im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) ergebnisneutral reklassifiziert. Im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr gab es Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 3 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben (Vorjahr angepasst: 0 Mio. €).

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

 

 

AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

1.170

 

1.113

 

13.698

 

12.477

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

5.236

 

5.216

 

8.190

 

8.729

Langfristige Finanzanlagen

 

55

 

135

 

193

 

301

Vorräte

 

2.073

 

2.106

 

979

 

801

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanz­dienstleistungs­bereich)

 

2.097

 

1.775

 

10.069

 

9.516

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

4.077

 

4.455

 

76

 

24

Pensionsrückstellungen

 

4.674

 

9.350

 

92

 

29

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

13.968

 

14.269

 

5.644

 

5.298

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

−236

 

−203

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

33.115

 

38.215

 

38.941

 

37.175

Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen

 

5.394

 

4.783

 

 

Tax Credits nach Wertberichtigungen

 

330

 

374

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

38.839

 

43.372

 

38.941

 

37.175

davon entfallen auf langfristige Vermögenswerte und Schulden

 

25.388

 

29.284

 

31.167

 

29.556

Saldierung

 

29.070

 

32.649

 

29.070

 

32.649

Konsolidierung

 

3.151

 

2.670

 

862

 

605

Bilanzansatz

 

12.921

 

13.393

 

10.734

 

5.131

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2022 von 6.208 Mio. € (Vorjahr: 4.698 Mio. €) war um 405 Mio. € niedriger (Vorjahr: 1.340 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 6.613 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2021

 

2020

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

22.044

 

20.126

Erwarteter Ertragsteuerertrag (–)/-aufwand (+) (Steuersatz 30,0 %; Vorjahr 30,0 %)

 

6.613

 

6.038

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

−561

 

−1.002

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

−1.398

 

−1.078

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

1.101

 

1.041

Effekte aus Verlustvorträgen

 

−1.247

 

−221

permanente bilanzielle Differenzen

 

382

 

−326

Steuergutschriften

 

−96

 

−133

Periodenfremde Steuern

 

688

 

262

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

31

 

42

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

369

 

285

Sonstige Steuereffekte

 

326

 

−210

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

6.208

 

4.698

Effektiver Steuersatz in %

 

28,2

 

23,3